Rechtliche Grundlagen

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In Deutschland ist die Pflicht zur innerbetrieblichen Bekanntmachung von meldepflichtigen Unfällen klar geregelt – und zwar liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber.

Wer ist verantwortlich?

Der Arbeitgeber (z. B. Geschäftsführung, Unternehmensleitung oder eine beauftragte Führungskraft) muss dafür sorgen, dass:

  • meldepflichtige Arbeitsunfälle dokumentiert werden
  • diese Informationen im Unternehmen sichtbar bzw. zugänglich gemacht werden

Rechtliche Grundlage

Das ergibt sich aus den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere aus:

  • § 193 SGB VII (Sozialgesetzbuch – Unfallversicherung)
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaften (z. B. DGUV Vorschrift 1)

Was bedeutet „sichtbar machen“ konkret?

Das heißt in der Praxis:

  • Information der Beschäftigten über Unfallgeschehen (z. B. durch Aushang, Intranet oder Sicherheitsunterweisungen)
  • Nutzung der Daten zur Prävention (Unfallursachen analysieren und Maßnahmen ableiten)

Wichtig

Die Aufgabe kann zwar an z. B. Sicherheitsbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegiert werden – die Verantwortung bleibt aber immer beim Arbeitgeber.