⚖️ Mögliche Konsequenzen
1. Ordnungswidrigkeit (Bußgeld)
Wenn der Arbeitgeber meldepflichtige Unfälle:
- nicht meldet
- oder nicht fristgerecht meldet
kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
👉 Es drohen Bußgelder (je nach Fall mehrere Tausend Euro möglich).
2. Probleme mit der Berufsgenossenschaft
Die zuständige Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) kann:
- Nachfragen stellen oder Prüfungen durchführen
- Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes anordnen
3. Arbeitsschutzrechtliche Konsequenzen
Wenn Unfälle nicht intern ausgewertet und „sichtbar gemacht“ werden:
- kann das als Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten gewertet werden
- insbesondere gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention
Im Extremfall kann die Aufsichtsbehörde:
- Auflagen erteilen
- oder weitere Maßnahmen anordnen
4. Zivil- und strafrechtliche Risiken (in schweren Fällen)
Wenn durch fehlende Information/Prävention weitere Unfälle passieren:
- kann der Arbeitgeber unter Umständen haftbar gemacht werden
- bei grober Pflichtverletzung sogar strafrechtlich relevant (z. B. Fahrlässigkeit)
🔎 Wichtiger Punkt zur „Veröffentlichung“
Ein gesetzlicher Zwang, Unfälle für alle sichtbar auszuhängen, besteht so nicht ausdrücklich.
ABER:
👉 Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
- für Transparenz im Arbeitsschutz zu sorgen
- und aus Unfällen Schutzmaßnahmen abzuleiten und zu kommunizieren
🧠 Kurz gesagt
- ❗ Nicht melden = klar sanktionierbar (Bußgeld)
- ⚠️ Nicht intern kommunizieren = indirekt problematisch (Arbeitsschutzverstoß möglich)