In Deutschland ist die Pflicht zur innerbetrieblichen Bekanntmachung von meldepflichtigen Unfällen klar geregelt – und zwar liegt die Verantwortung beim Arbeitgeber.
Wer ist verantwortlich?
Der Arbeitgeber (z. B. Geschäftsführung, Unternehmensleitung oder eine beauftragte Führungskraft) muss dafür sorgen, dass:
- meldepflichtige Arbeitsunfälle dokumentiert werden
- diese Informationen im Unternehmen sichtbar bzw. zugänglich gemacht werden
Rechtliche Grundlage
Das ergibt sich aus den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere aus:
- § 193 SGB VII (Sozialgesetzbuch – Unfallversicherung)
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften (z. B. DGUV Vorschrift 1)
Was bedeutet „sichtbar machen“ konkret?
Das heißt in der Praxis:
- Information der Beschäftigten über Unfallgeschehen (z. B. durch Aushang, Intranet oder Sicherheitsunterweisungen)
- Nutzung der Daten zur Prävention (Unfallursachen analysieren und Maßnahmen ableiten)
Wichtig
Die Aufgabe kann zwar an z. B. Sicherheitsbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit delegiert werden –
die Verantwortung bleibt aber immer beim Arbeitgeber.